Länderübergreifend und tagesaktuell

Holen Sie Melderegisterauskünfte einfach und schnell online ein!

Auf der Suche nach Adressen und Kontakten?
Nutzen Sie eine offizielle Melderegisterauskunft!

Die zentrale einfache Melderegisterauskunft, oft als ZEMA abgekürzt, unterstützt bei der Beschaffung von Daten über Personen in Deutschland. Diese elektronische Plattform, verwaltet von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), ermöglicht es Behörden, Unternehmen, Anwaltskanzleien und privaten Personen, schnell und effizient Informationen aus dem Melderegister ganz einfach online zu erhalten. Denn zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Nachnamen, Akademische Titeln und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.

Was ist die zentrale einfache Melderegisterauskunft?

ZEMA dient als zentraler Zugriffspunkt auf Informationen aus den Melderegistern der deutschen Einwohnermeldeämter. Die zentrale einfache Melderegisterauskunft bietet die Möglichkeit, Auskünfte über Personen anhand verschiedener Suchkriterien zu erhalten, wie beispielsweise Namen, Geburtsdaten oder Adressen. Dieser Service ist für eine Vielzahl von Institutionen und Privatpersonen von großem Nutzen. 

Sie sind unsicher, welche Lösung für Sie die richtige ist? Unser Vergleich hilft Ihnen weiter. 

ZEMA-Online
Für Unternehmen und Anwaltskanzleien

  • Identifizierung von Personen: Schneller Zugriff auf Daten über potenzielle Kunden oder Geschäftspartner.
  • Adressermittlung von Privatpersonen: Wichtige Informationen für Vertragsverhandlungen und rechtliche Angelegenheiten.

 Unternehmen und Kanzleien nutzen ZEMA-Online die Plattform für eine zentrale einfache Melderegisterauskunft.

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BayBIS
Für Behörden
 

  • Effiziente Verwaltungsprozesse: Behörden können schnell und präzise auf Informationen zugreifen, die für ihre Aufgaben und Verwaltungsverfahren relevant sind.
  • EMA-Anfragen (Elektronische Melderegisterauskunft): Vereinfachte Beschaffung von Daten für rechtliche und behördliche Zwecke.

 Behörden nutzen BayBIS – das Bayerische Behördeninformationssystem

 

Bürgerauskunft
Für Privatpersonen
 

  • Wiederfinden von Kontakten: Möglichkeit, verlorene Kontakte anhand weniger Informationen wie Namen und Geburtsdatum ausfindig zu machen.
  • Datenschutz beachten: Private Nutzung sollte stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen.

 Weitere Informationen zur Bürgerauskunft

 Privatpersonen nutzen den Online-Dienst Bürgerauskunft

Adressen in Bayern und ganz Deutschland finden

Mit der länderübergreifenden Melderegisterauskunft

Auf der melderechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlage bietet die AKDB mit ZEMA die Möglichkeit über ein Portal Abfragen aus zentralen Einwohnerteildatenbeständen im Service-Rechenzentrum der AKDB vorzunehmen. Die Datenbestände, die über 12,5 Millionen Einwohner des Freistaats Bayern umfassen, werden tagesaktuell aus den lokalen Melderegistern der Kommunen gespeist.

Durch die Verlinkung mit Meldedatenbeständen anderer Bundesländer ist auch eine länderübergreifende Suche über das Portal möglich. Mit Hilfe einer Adresskettenverfolgung wird so sogar bei Personen, die (mehrfach) umgezogen sind, auch länderübergreifend die aktuelle Anschrift ermittelt.

Dem Portalverband gehören derzeit folgende Bundeslänger an:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen

Damit können bundesweit ca. 50 Millionen Einwohner beauskunftet werden.

Adressermittlung für Unternehmen

Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen, haben mit ZEMA folgenden Vorteile:

Vertragsabschluss nur mit der AKDB, keine Verträge mit den einzelnen Kommunen erforderlich

Möglichkeit einer Sammelauskunft und somit kein aufwändiges Suchen bei einer Vielzahl einzelner Meldebehörden

Geringe Fehlerquote durch das elektronische Verfahren

Unkomplizierte Online-Dateneingabe und sofortiger Start der Suchanfrage

Keine langen Wartezeiten, sondern schneller, zeitnaher Erhalt der Suchergebnisse

Zeitliche Ungebundenheit bei der Einholung von Auskünften

Einheitliche Benutzeroberfläche und Standards mit hoher, gleichbleibender Qualität

Rechtssichere Durchführung der Melderegisterauskünfte

Jetzt Angebot anfordern!

Personen finden: ZEMA-Auskünfte für Jeden

Die elektronische Bürgerauskunft ermöglicht aber auch allen Bürgern einen Online-Zugriff zur Adressermittlung. Einfache EMA-Anfragen umfassen die aktuelle Adresse sowie den Doktorgrad von Privatpersonen. Die elektronische Meldeauskunft hat viele Vorteile:

Landesweites Auskunftssystem mit Zugang zu allen Melderegistern in Bayern

Keine Wartezeiten wie bei der schriftlichen Meldeamtsanfrage, sondern sofortige online Auskunft

Meldeauskünfte sind unabhängig von Öffnungszeiten der Meldebehörde möglich

Einfache und sichere Abwicklung des Bezahlvorganges über ein elektronisches Bezahlsystem

 Privatpersonen nutzen die Bürgerauskunft


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Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Nutzung unseres ZEMA-Portals. Einfach Angebot anfordern und kurz darauf registrieren: 

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In vier Schritten zur Melderegisterauskunft


1. Schritt

Ihre Melderegisterabfrage geht bei uns ein. 

2. Schritt

Wir leiten die Anfrage digital an den zuständigen offiziellen Meldebestand weiter und erhalten in unserem System die Antwort.

3. Schritt

Eine bessere Trefferrate erreicht eine optionale manuelle Aufbereitung (durch die Meldebehörde vor Ort).

4. Schritt

Sie erhalten das Suchergebnis auf unserem Portal.

Einblicke in ZEMA

Datenschutz und Datensicherheit

Die melde- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden bei ZEMA strikt beachtet. Bei der Anfrage muss der Auskunftssuchende neben Namen und Wohnort weitere Suchkriterien zur angefragten Person angeben (zum Beispiel das Geburtsdatum). So können also nur Personen gefunden werden, die dem Auskunftssuchenden bekannt sind. Eine beliebige Adresssuche über (alle) Personen, die in einer bestimmten Straße, in einem Stadtteil, in einer Gemeinde usw. wohnen, ist nicht möglich.

Die Online-Auskunft beinhaltet datenschutzrechtlich unbedenkliche Angaben wie die Adressdaten zu einer Person. Weitere Meldedaten (zum Beispiel Religions- oder Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum) sind nicht einsehbar und können nicht abgerufen werden.

Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine Person zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Sofern die angefragte Person Widerspruch gegen die Melderegisterauskunft über das Internet eingelegt hat oder eine Auskunftssperre besteht, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.

Eine erweitere Melderegisterauskunft darf ohne die manuelle Prüfung eines Mitarbeiters der Meldebehörde nicht erteilt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Online-Auskunft von Meldedaten sind in §§ 44, 49 Bundesmeldegesetz (BMG) und in der Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz (BMGVwV) geregelt.

Bundesweit ca. 50 Millionen Auskunftsmöglichkeiten
Gemeinsam stark – unsere Partner im Portalverbund