Auf der Suche nach Adressen und Kontakten?
Nutzen Sie eine offizielle Melderegisterauskunft!
Die zentrale einfache Melderegisterauskunft, oft als ZEMA abgekürzt, unterstützt bei der Beschaffung von Daten über Personen in Deutschland. Diese elektronische Plattform, verwaltet von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), ermöglicht es Behörden, Unternehmen, Anwaltskanzleien und privaten Personen, schnell und effizient Informationen aus dem Melderegister ganz einfach online zu erhalten. Denn zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Nachnamen, Akademische Titeln und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen.
Was ist die zentrale einfache Melderegisterauskunft?
ZEMA dient als zentraler Zugriffspunkt auf Informationen aus den Melderegistern der deutschen Einwohnermeldeämter. Die zentrale einfache Melderegisterauskunft bietet die Möglichkeit, Auskünfte über Personen anhand verschiedener Suchkriterien zu erhalten, wie beispielsweise Namen, Geburtsdaten oder Adressen. Dieser Service ist für eine Vielzahl von Institutionen und Privatpersonen von großem Nutzen.
Sie sind unsicher, welche Lösung für Sie die richtige ist? Unser Vergleich hilft Ihnen weiter.
ZEMA-Online
Für Unternehmen und Anwaltskanzleien
- Identifizierung von Personen: Schneller Zugriff auf Daten über potenzielle Kunden oder Geschäftspartner.
- Adressermittlung von Privatpersonen: Wichtige Informationen für Vertragsverhandlungen und rechtliche Angelegenheiten.
nutzen ZEMA-Online – die Plattform für eine zentrale einfache Melderegisterauskunft.
BayBIS
Für Behörden
- Effiziente Verwaltungsprozesse: Behörden können schnell und präzise auf Informationen zugreifen, die für ihre Aufgaben und Verwaltungsverfahren relevant sind.
- EMA-Anfragen (Elektronische Melderegisterauskunft): Vereinfachte Beschaffung von Daten für rechtliche und behördliche Zwecke.
BayBIS – das Bayerische Behördeninformationssystem.
Behörden nutzen
Bürgerauskunft
Für Privatpersonen
- Wiederfinden von Kontakten: Möglichkeit, verlorene Kontakte anhand weniger Informationen wie Namen und Geburtsdatum ausfindig zu machen.
- Datenschutz beachten: Private Nutzung sollte stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen.
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Adressen in Bayern und ganz Deutschland finden
Mit der länderübergreifenden Melderegisterauskunft
Auf der melderechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlage bietet die AKDB mit ZEMA die Möglichkeit über ein Portal Abfragen aus zentralen Einwohnerteildatenbeständen im Service-Rechenzentrum der AKDB vorzunehmen. Die Datenbestände, die über 12,5 Millionen Einwohner des Freistaats Bayern umfassen, werden tagesaktuell aus den lokalen Melderegistern der Kommunen gespeist.
Durch die Verlinkung mit Meldedatenbeständen anderer Bundesländer ist auch eine länderübergreifende Suche über das Portal möglich. Mit Hilfe einer Adresskettenverfolgung wird so sogar bei Personen, die (mehrfach) umgezogen sind, auch länderübergreifend die aktuelle Anschrift ermittelt.
Dem Portalverband gehören derzeit folgende Bundeslänger an:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
Damit können bundesweit ca. 50 Millionen Einwohner beauskunftet werden.
Adressermittlung für Unternehmen
Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen, haben mit ZEMA folgenden Vorteile:
Personen finden: ZEMA-Auskünfte für Jeden
Die elektronische Bürgerauskunft ermöglicht aber auch allen Bürgern einen Online-Zugriff zur Adressermittlung. Einfache EMA-Anfragen umfassen die aktuelle Adresse sowie den Doktorgrad von Privatpersonen. Die elektronische Meldeauskunft hat viele Vorteile:
Bürgerauskunft.
Sie interessieren sich für ZEMA-Online?
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Nutzung unseres ZEMA-Portals. Einfach Angebot anfordern und kurz darauf registrieren:
In vier Schritten zur Melderegisterauskunft
1. Schritt
Ihre Melderegisterabfrage geht bei uns ein.
2. Schritt
Wir leiten die Anfrage digital an den zuständigen offiziellen Meldebestand weiter und erhalten in unserem System die Antwort.
3. Schritt
Eine bessere Trefferrate erreicht eine optionale manuelle Aufbereitung (durch die Meldebehörde vor Ort).
4. Schritt
Sie erhalten das Suchergebnis auf unserem Portal.
Einblicke in ZEMA
Datenschutz und Datensicherheit
Die melde- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden bei ZEMA strikt beachtet. Bei der Anfrage muss der Auskunftssuchende neben Namen und Wohnort weitere Suchkriterien zur angefragten Person angeben (zum Beispiel das Geburtsdatum). So können also nur Personen gefunden werden, die dem Auskunftssuchenden bekannt sind. Eine beliebige Adresssuche über (alle) Personen, die in einer bestimmten Straße, in einem Stadtteil, in einer Gemeinde usw. wohnen, ist nicht möglich.
Die Online-Auskunft beinhaltet datenschutzrechtlich unbedenkliche Angaben wie die Adressdaten zu einer Person. Weitere Meldedaten (zum Beispiel Religions- oder Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum) sind nicht einsehbar und können nicht abgerufen werden.
Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine Person zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Sofern die angefragte Person Widerspruch gegen die Melderegisterauskunft über das Internet eingelegt hat oder eine Auskunftssperre besteht, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.
Eine erweitere Melderegisterauskunft darf ohne die manuelle Prüfung eines Mitarbeiters der Meldebehörde nicht erteilt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Online-Auskunft von Meldedaten sind in §§ 44, 49 Bundesmeldegesetz (BMG) und in der Verwaltungsvorschrift zum Bundesmeldegesetz (BMGVwV) geregelt.